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Zeppelinpost allgemein

Philatelistische Zeppelinpost. Die Identifizierung dieses Briefumschlags als philatelistische Zeppelinpost erfolgt in erster Linie anhand der Empfängeradresse. Friedrich Wilhelm von Meister war Vizepräsident der "American Zeppelin Transport Corporation" und viele Postsendungen gingen an seine New Yorker Adresse. Ein weiterer Hinweis: Der Briefumschlag ist verschlossen und leer; es wurde kein Brief befördert.

Als Zeppelinpost bezeichnet man Postsendungen, die von Zeppelin Luftschiffen befördert wurden. Sie kann grob in zwei Kategorien eingteilt werden: Bedarfspost und philatelistisch motivierte Sammlerpost. Während philatelistisch motivierte Sammlerpost oft nur aus einem frankierten Beleg mit Empfängeradresse ohne eigentliche Mitteilung besteht, zeichnet sich Bedarfspost oft durch das Vorhandensein von Information aus - entsprechend dem ursprünglichen Sinn der Post.

Manchmal ist jedoch die einzig "beförderte Information" eine Bitte, die Postkarte möglichst sorgfältig zu behandeln und an den Absender wieder zurückzuschicken. Man könnte dann durchaus von einer philatelistisch motivierten Bedarfspost sprechen ;-). Die Grenze zwischen Bedarfspost und philatelistischer Post ist daher schwammig und es hängt vom persönlichen Interesse ab, ob die eine Kategorie als bedeutender wie die andere eingestuft wird. Zeppelinpost ist aber in allen Fällen eines: ein faszinierender Zeitzeuge.

Eine hervorragende Informationsquelle für alle Belange der Zeppelinpost ist das Webportal für Zeppelinpost ezep.de. An dieser Stelle werden hingegen allgemeine Informationen zur Zeppelinpost aufgeführt, welche aus dem einen oder anderen Grund für die Schweizer Zeppelinpost von Interesse ist.

Post auf kürzeren Fahrten in Deutschland und angrenzenden Ländern

Anfangs Oktober 1929 erliess das Reichspostministerium in Berlin eine Verfügung über die Beförderung von Postkarten und Briefen an Bord des Graf Zeppelin während kürzeren Fahrten über Deutschland und angrenzenden Ländern, die während der Fahrt abgeworfen werden sollen 1. Die Beförderungstaxe betrug 50 Pfenning für Postkarten und 1 Reichsmark für Briefe und die Postsendungen mussten in einem verschlossenen Umschlag an das Postamt in Friedrichshafen geschickt werden - und nicht direkt an die Luftschiffwert. 

Quellen

  1. Basler Nachrichten, 3. Oktober 1929